Häufig gestellte Fragen:
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| 1. Wie komme ich an eine günstige
Darlehenszusage?
a) der Darlehensgeber benötigt für eine verbindliche
Darlehenszusage von Ihnen alle Bonitäts- und Objektunterlagen.
Vorher genannten Zinsangaben erfolgen daher unter dem Vorbehalt
der endgültigen Prüfung und der tagesaktuellen Zinssituation.
b) Meistens wünschen die Darlehensgeber eine hauseigene Selbstauskunft.
Diese erleichtern den Darlehensgebern einen schnellen Überblick
und ermöglichen schnelle Entscheidungen.
c) Da es für Sie als Kunden fast unmöglich ist, die Vielzahl
der Angebote am Markt zu analysieren, zu vergleichen und zu bewerten
und dabei den sich täglich ändernden Zinsmarkt zu beobachten,
spart Ihnen eine unabhängige Unterstützung, auf Wunsch
mit Beratung und Realisierung ihres Darlehenswunsches, viel Zeit
und Geld ein.
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| 2. Sind die mir genannten Zinssätze verbindlich?
Unverbindliche, werblich beeinflußten Aussagen, z.B. am Telefon
oder im persönlichen Gespräch, sind geprägt von der
Hoffnung des Gesprächspartners, sich interessant zu machen.
So wie die Autowerbung von ... nur 5,8 Liter Benzinverbrauch auf
100 km spricht, es jedoch auch auf Fahrstiel und Fahrstrecke ankommt
und der Benzinpreis sehr schwankend ist, so wird der Zinssatz für
ein Darlehen von viele Faktoren beeinflusst.
Ohne ein schriftliches, verbindliches Darlehensangebot ist jede
Aussage des Anbieters mit Vorsicht zu genießen.
In der Regel entscheiden 4 Augen über die Darlehensvergabe.
Der zweite Entscheider fällt erst nach Vorlage aller Beleihungsunterlagen
sein Votum. 1 - 2 x im Jahr erlebe ich, daß trotz positiver
erster Entscheidung der Zweitentscheider (in der Regel der Ranghöhere)
im entscheidenden Moment den Kredit versagt oder mit - oft kaum
zu erfüllenden - Auflagen versieht.
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| 3. Gibt es Immobilien, die über Best-Zins Finanzberatung
nicht zu finanzieren sind?
Es sind zwar Ausnahmen, jedoch es gibt Immobilien die zur Zeit
gar nicht evt. nur regional und nicht im Niedrigzinsbereich finanzierbar
sind.
Dies sind alle Immobilien mit Sondernutzungen, z.B. Heime für
Asylbewerber, Lagerhallen ect.
Auch außerhalb von Ortschaften liegende Anwesen, z.B. das
Försterhaus, Mühlen, bäuerl. Anwesen fallen meistens
darunter. Kleinwohnungen unter 40 qm sowie Darlehenswünsche
unter € 40.000,- Darlehenshöhe (evt. über Bausparkassen),
sind zu nennen.
Für den Eigentümer oft nicht zu verstehen: bei bereits
bestehenden Finanzierungen für andere Immobilien üben
die meisten Banken große Zurückhaltung. Hier ist den
Darlehensgebern vielfach die Prüfung der bestehenden Verbindlichkeiten
und Immobilienwerte zu aufwendig. Sanierungsobjekte sind kaum zu finanzieren. Ein aus Banksicht ausreichendes,
nachhaltiges Einkommen (ohne Nebenverdienste) sowie keine negativen
Auskunftsmerkmale sind weitere Voraussetzungen, an denen die eine
oder andere Finanzierung scheitert.
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| 4. Warum verlangt die Bank eine Grundschuldeintragung
mit 16% Zinsen?
Wenn die Zinsgarantiezeit abgelaufen ist, wird ein neuer Anschlusszins
vereinbart. Dieser Zins wird nicht dem aktuellen Zinssatz bei Darlehensabschluss
entsprechen. Die Grundschuld müsste dann nach Ablauf der
Zinsfestschreibungszeit geändert werden, was ihnen neue Kosten
verursacht.
Der Darlehensgeber kann natürlich immer nur den im Kreditvertrag
vereinbarten Zinssatz verlangen. Sollte es jedoch einmal zu Zahlungsstörungen
kommen und die Bank das Darlehen kündigen, werden Überziehungszinsen
und Kosten zu den dann tagesaktuellen variablen Zinsen für
gekündigte Darlehen hinzukommen. Daher verlangt die Bank den
höheren Zinseintrag.
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| 5. Kann ich nach meiner Unterschrift auf einen Darlehensvertrag
bei weiter sinkenden Zinsen auf eine Zinssenkung seitens der Bank
hoffen?
Wenn Sie einen Darlehensvertrag unterschrieben haben und die Bank
bereits vorher unterzeichnet hat (Angebotsverfahren) bzw. innerhalb
der im Darlehensvertrag vorgesehenen Frist die Annahme erklärt
(Annahmeverfahren), sind beide Parteien an den Vertrag - inkl. Zinsvereinbarung
- gebunden.
Dies gilt natürlich auch umgekehrt bei steigenden Zinsen.
Nach Ihrer Unterschriftsleistung läuft eine 14tägige
Widerspruchsfrist, sie sollen Zeit haben, sich die Finanzierung
nochmals zu überlegen. Nutzen Sie den Widerruf, ist vielfach
die Bank nicht mehr bereit, einen neuen Darlehensvertrag zu besseren
Bedingungen auszufertigen, da sie die doppelte Arbeit ablehnt (es
sei denn es handelt sich um größere Beträge und
Finanzierungen im erststelligen Beleihungsbereich). Sie müssten
sich also unter Umständen einen neuen Finanzierer suchen. Und
bis zu dieser Zusage vergehen wieder einige Tage und die Zinsen
sinken oder steigen.
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| 6. Stimmen die Angaben auf Konditionslisten in Zeitungen
und im Internet?
Dies ist schon oft untersucht worden, z.B. durch Finanztest, vom
Wirtschaftsdienst Biallo und von der Beratungsfirma FMH des renommierten
Finanzierungsfachmannes Max Herbst.
Die FMH-Finanzberatung hat das Internetangebot von 30 Banken und
ebenso vielen Vermittlern unter die Lupe genommen. Sie hat auch
getestet, wie man die Darlehen beantragt. Im Mittelpunkt des Interesses
stand die Frage, ob der Bauherr die angepriesenen Superzinsen auch
tatsächlich erhält. Ein Ergebnis der Prüfung: Immerhin
acht Anbieter boten den günstigen Zins mindestens zwei weitere
Tage an. Damit war Zeit genug, die Unterlagen zum Postschalter zu
tragen, damit sie rechtzeitig beim Finanzierer vorliegen. Alle anderen
Anbieter wollten zunächst die Kreditunterlagen sichten, bevor
sie den Zinssatz zusagten.
Dies sind etwas günstigere Ergebnisse wie zuvor im Test von
Biallo. Er schrieb: "80% der Zinsangebote konnten nicht realisiert
werden, sondern lagen letztendlich höher.
Ich meine dazu: "alles" - zumindest vieles - nur Marketing,
niedriger als niedrig geht genau so wenig wie weißer als "weiß".
Zum Glück läßt sich der Verbraucher immer seltener
für dumm verkaufen.
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unter 06172/86 73 62 an. Beratung, die Ihnen viel Geld einspart -
Ihr Steffen Etzel
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